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Berufskrankheiten behandeln lassen in der Praxis Dr. Denne

Wenn Arbeit krank macht

Nicht jede Erkrankung entsteht zufällig oder ausschließlich durch persönliche Risikofaktoren. Manche Krankheiten entwickeln sich durch jahrelange berufliche Belastungen – manchmal schleichend und lange Zeit unerkannt und manchmal akut und sehr eindeutig wie ein bösartiges Lungenmesotheliom bei (früheren) Beschäftigten im Asbest-verarbeitenden Gewerbe.

Deshalb führt der Gesetzgeber eine sogenannte Berufskrankheitenliste beziehungsweise Berufskrankheitenverordnung. Dort sind Erkrankungen aufgeführt, die unter bestimmten Voraussetzungen als beruflich verursacht anerkannt werden können.

Wird eine Berufskrankheit anerkannt, können für Betroffene zusätzliche Unterstützungs- und Therapiemaßnahmen über die gesetzliche Unfallversicherung übernommen werden.

Dr. Denne in Sulzbach diagnostiziert und behandelt Berufskrankheiten

Wann eine Anerkennung geprüft werden sollte

Immer dann, wenn ein Krankheitsbild überwiegend oder ausschließlich durch die berufliche Tätigkeit verursacht erscheint und sich auf der Berufskrankheitenliste findet, sollte eine entsprechende Prüfung frühzeitig erfolgen.

 

Denn je früher die Zusammenhänge erkannt werden, desto eher können:

  • therapeutische Maßnahmen eingeleitet

  • Belastungen reduziert

  • und Folgeschäden begrenzt werden

Das betrifft nicht nur die eigentliche Behandlung, sondern auch sogenannte sekundäre oder tertiäre Präventionsmaßnahmen – also Maßnahmen, die ein Fortschreiten oder Wiederauftreten der Erkrankung verhindern sollen.

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Wie das Verfahren abläuft

Besteht im Arzt-Patienten-Gespräch der Verdacht auf eine mögliche Berufskrankheit, wird zunächst gemeinsam geprüft, ob die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sein könnten.

 

Anschließend kann eine Meldung erfolgen:

  • durch den Patienten selbst

  • über den Arbeitgeber

  • oder in Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und anderen Fachrichtungen

 

Je nach Krankheitsbild werden anschließend weitere Unterlagen, Befunde oder Begutachtungen notwendig.

Welchen Nutzen die Anerkennung haben kann

Berufskrankheiten werden über spezielle Kostenträger wie Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen betreut.

 

Dadurch ergeben sich häufig:

  • besondere therapeutische Möglichkeiten

  • zusätzliche Unterstützungsangebote

  • und oftmals auch schnellere Zugänge zu spezialisierten Untersuchungen oder Behandlungen

 

Gerade bei chronischen oder komplexen Erkrankungen kann das den weiteren Verlauf deutlich zum Positiven hin beeinflussen.

Besonderheit unserer Praxis

Bestimmte berufliche Belastungen können direkte Auswirkungen auf Herz und Gefäße haben.

 

Dazu gehören beispielsweise:

  • Vergiftungen durch bestimmte Arbeitsstoffe

  • starke Vibrationsbelastungen

  • Arbeiten mit Druckluft

  • oder Tauchertätigkeiten

 

Diese Faktoren können unter anderem Gefäßerkrankungen, Embolien oder sogar Herzinfarkte begünstigen.

In seltenen Fällen muss dabei über sogenannte Öffnungsklauseln ein individueller Sonderantrag gestellt werden, wenn ein Herz-Kreislauf-Ereignis beruflich anerkannt werden soll, welches nicht explizit in der Berufskrankheitenliste so aufgeführt ist, beispielsweise weil es eine neue oder neu bewertete Krankheitsentität darstellt. Der Ausgang solcher Verfahren ist in der Regel offen und erfordert eine besonders sorgfältige medizinische Dokumentation und Argumentation.

Durch die kardiologische Fachkompetenz der Praxis bestehen hierfür bestmögliche Voraussetzungen für herz- und gefäßbezogene Fragestellungen.

Berufskrankheiten behandeln lassen in der Praxis Dr. Denne für Saarbrücken, Sulzbach, Dudweiler, Quierschied, Friedrichsthal, St. Ingbert und Neunkirchen

Hat die Arbeit Sie krank gemacht?

Wenn der Verdacht besteht, dass eine Erkrankung beruflich mitverursacht sein könnte, vereinbaren Sie gerne einen Termin zur gemeinsamen Einschätzung. Wir erkennen und behandeln auch Ihre Berufskrankheit.

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