
Wenn Gesundheit und Fahrtauglichkeit zusammenhängen
Bestimmte Erkrankungen können die Fahrtauglichkeit vorübergehend oder dauerhaft beeinflussen. Dazu gehören bekannte Krankheitsbilder wie Epilepsie, Diabetes mellitus, Alkoholabhängigkeit, aber auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkt, Herzschwäche oder bestimmte Herzrhythmusstörungen.
Oft geraten Betroffene erst dann mit dem Thema in Kontakt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Auflagen erteilt oder die Fahreignung grundsätzlich infrage stellt – manchmal auch völlig unerwartet.
Gerade Berufskraftfahrer erleben das nicht selten bei den regelmäßigen Überprüfungen ihrer Fahrerlaubnis.

Wann ich eine verkehrsmedizinische Begutachtung in Betracht ziehe
Probleme mit der Fahrerlaubnis entstehen häufig nicht schleichend, sondern plötzlich.
Typische Situationen sind:
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eine bekannt gewordene Herzerkrankung
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ein Herzschrittmacher oder Defibrillator
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ein vorausgegangener Herzinfarkt
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Diabetes mit Unterzuckerungsrisiko
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neurologische Erkrankungen oder Suchterkrankungen
Spätestens wenn die Fahrerlaubnisbehörde eine gutachterliche Klärung verlangt, wird eine verkehrsmedizinische Einschätzung notwendig.
Wichtig ist dabei:
Es empfiehlt sich immer, bei der Auswahl des Gutachters auf eine Facharztqualifikation zu achten, die zum jeweiligen Krankheitsbild passt – gerade wenn es hauptsächlich um kardiologische Fragestellungen geht.
Wie die Begutachtung abläuft
Grundlage der Begutachtung sind zunächst die vorhandenen medizinischen Unterlagen. Diese werden vom Patienten vorab zur Verfügung gestellt.
Im anschließenden Arzt-Patienten-Gespräch werden:
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die medizinische Vorgeschichte
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aktuelle Beschwerden und Befunde
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sowie die konkreten Fragestellungen der Fahrerlaubnisbehörde
gemeinsam besprochen und eingeordnet.
Auf dieser Basis wird anschließend ein verkehrsmedizinisches Gutachten erstellt.
Wichtig zu wissen:
Auch wenn die Fahrerlaubnisbehörde eine Begutachtung verlangt, wird das Gutachten immer vom Patienten selbst bei einem frei gewählten Arzt beauftragt – niemals direkt von der Behörde.
Was ein verkehrsmedizinisches Gutachten leisten lann
Ein verkehrsmedizinisches Gutachten dient in erster Linie der Sicherheit – sowohl der des Patienten als auch der anderer Verkehrsteilnehmer.
Es hilft dabei:
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die Fahrtauglichkeit realistisch einzuschätzen
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notwendige Auflagen oder Einschränkungen festzulegen
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Risiken frühzeitig zu erkennen
Manchmal bestätigt ein Gutachten die sichere Teilnahme am Straßenverkehr, manchmal zeigt es aber auch Grenzen auf, die aus Sicherheitsgründen ernst genommen werden müssen.
Gerade bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann eine differenzierte Einschätzung entscheidend sein.
Besonderheit unserer Praxis
In unserer Praxis im Saarland können verkehrsmedizinische Gutachten sowohl bei allgemeinmedizinischen als auch bei kardiologischen Fragestellungen durchgeführt werden.
Durch die zusätzliche kardiologische Fachkompetenz lassen sich insbesondere herzbezogene Fahreignungsfragen fundiert und differenziert beurteilen und qualifiziert gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde beantworten. Das Gutachten selbst wird nicht automatisch an die Fahrerlaubnisbehörde versandt, sondern dem Auftraggeber, also dem Patienten, zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.

Gehen Sie im Straßenverkehr auf Nummer sicher!
Weil Gesundheit und Fahrtauglichkeit zusammenhängen, wenn eine verkehrsmedizinische Begutachtung erforderlich ist oder Sie Fragen zur Fahreignung bei bestehenden Erkrankungen haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin.